Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. KONTRAHIERUNGSZWANG
Bei Nutzung der Anlage besteht Kontrahierungszwang. Auch Tagesbesucher sind verpflichtet, eine entsprechende Ver- einbarung zu unterzeichnen.
2. IDENTITÄT
Jeder Nutzer unterliegt der Pflicht zur Vorlage eines Personaldokumentes (Reisepass, Personalausweis). Fit Flexx Fitness Park UG erfasst eine Kopie des Dokumentes. Die Vorlage der gesetzlichen Dokumente, die einen dauerhaften Aufenthalt in der BRD gestatten (Aufenthaltstitel) sind obligatorisch. Von jedem Mitglied wird ein Foto erfasst.
3. BANKDATEN
Bei der Anmeldung ist eine gültige Bankkarte eines deutschen Kreditinstitutes vorzulegen.
4. NUTZUNG, ÖFFNUNGSZEITEN, LAGE DER GESCHÄFTSRÄUME
Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen des Fit Flexx Fitness Park, entsprechend der getroffenen Einzelvereinbarungen (Tarife), während der Öffnungszeiten zu nutzen. Die Öffnungszeiten und Tarife werden durch Aushang bekannt gegeben.
5. NUTZUNGSGEBÜHREN
Die Gebühren umfassen
a) die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis und, wenn vorgesehen, die Teilnahme an Kursen auf gemischter Miet- und Dienstleistungsbasis,
b)den Getränkeservice mit 1 Liter Wasser pro Trainingseinheit.
Kann eine Leistung in einem Tarif nicht mehr erbracht werden, wird das Abonnement in dem Tarif, welcher diese Leistung nicht beinhaltet, weitergeführt.
6. BETREUUNG UND TRAININGSAUFSICHT
Maßgeblich für die Betreuung der Gäste und Mitglieder sind die getroffenen Einzelvereinbarungen auf dem Mitgliedschaftsvertrag, welche handschriftlich eingetragen sind. Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen während der gesamten Öffnungszeiten besteht nicht. Während der Öffnungszeiten steht eine Trainingsaufsicht zur Verfügung.
7. GESUNDHEITLICHE EIGNUNG
Der Antragsteller ist verpflichtet, auf Verlangen ein Gesundheitszeugnis bzw. die Eignung und Sporttauglichkeit nachzuweisen. Diese kann auch während der Mitgliedschaft jährlich eingefordert werden. Das Mitglied bestätigt durch Unterschrift auf dem Gesundheitsfragebogen, dass es über die gesundheitliche Eignung im Zusammenhang mit Fitnesstraining hingewiesen wurde. Wir empfehlen eine Abstimmung mit dem Haus- oder Facharzt. Bei Vorerkrankungen, insbesondere des Herz-Kreislaufsystems, ist dies zwingend.
8. HAFTUNG
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Megafit nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Fit Flexx Fitness Park gilt.
9. HÖHERE GEWALT
Wird es Fit Flexx Fitness Park aus Gründen höherer Gewalt unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Beitrags Rückzahlung. Beitrag wird weiterhin vom Mitglied gezahlt. Das Recht des Mitgliedes zur Benutzung der Einrichtung verlängert sich jedoch für die Dauer der Ausfallzeit, wenn das Studio zeitweise geschlossen bleiben muss.
10. BEITRAGSZAHLUNG
Der Mitgliedsbeitrag ist pünktlich, gemäß Vereinbarung, zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied das Leistungsangebot des Fitnessstudios aus eigenem Ermessen nicht in Anspruch nimmt. Gerät das Mitglied mit einer vereinbarten Zahlung länger als acht Wochen schuldhaft in Zahlungsverzug, so werden die noch offenen Beiträge für die gesamte Dauer der Mitgliedschaft sofort zur Zahlung fällig. Bei Erhöhung der gesetzlichen MwSt. wird die Höhe des Entgeltes sofort ohne Ankündigung angepasst. Bar- und Überweisungszahlungen sind am 15. des Monats fällig.
11. GEBÜHREN UND AUSLAGEN
Liegt ein Lastschriftstorno beim Verschulden des Kunden, berechnen wir, neben der uns von der Bank in Rechnung gestellten Gebühren, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro. Mahngebühren berechnen wir ebenfalls mit 2,50 Euro. Das monatliche Entgelt erhöht sich jeweils um 2,50 Euro, wenn die Lastschriftvereinbarung auf Veranlassung des Nutzers entfällt bzw. widerrufen wird.
12. SCHUFA AUSKUNFT, BÜRGSCHAFT UND ZAHLUNGSAUSFALL
Megafit ist berechtigt, notwendige personenbezogene Daten zur Prüfung der Bonitätsbewertung an die SCHUFA Holding AG, Kor- moranweg 5, 65201 Wiesbaden, vor Vertragsschluss, während der Vertragslaufzeit sowie hinsichtlich vertragsbezogener Belange auch nach Vertragsende weiterzugeben und Auskünfte dort einzuholen. Alternativ kann eine eigene SCHUFA-Auskunft vorgelegt werden. Die Auskunftspflicht entfällt, wenn ein gesichertes Einkommen nachgewiesen werden kann.
13. VERTRAGSLAUFZEIT UND NEUVERTRAG
Für alle Verträge ist eine Laufzeit von 1 – 12 Monaten möglich. Beim Tarifwechsel berechnen wir dem Kunden einmalig 15,00 Euro. Laufzeit und Konditionen werden neu festgelegt. Der alte Vertrag wird mit Wirkung des Neuabschlusses ungültig. Generell besteht während einer Stilllegung die Möglichkeit zur Weitergabe der Mitgliedskarte.
14. ÄNDERUNG DER ANSCHRIFT UND BANKVERBINDUNG
Ändert sich die Anschrift und/oder Bankverbindung, ist dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
15. KURSPROGRAMM
Das Kursprogramm wird mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Die angebotene Anzahl der Kurse und deren Inhalt sind variabel. Ansprüche aus Veränderungen des Kursprogrammes, auch bei krankheitsbedingtem Ausfall entstehen nicht.
16. NEBENABREDEN UND BONUSLEISTUNGEN
Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine Bestimmung unwirksam werden, so berührt dies die anderen Bestimmungen nicht. Bonusleistungen, individuelle Vereinbarungen, sowie Laufzeitverkürzungen, Ruhezeiten und Stilllegung sind Gegenstand der handschriftlich getroffenen Einzelvereinbarungen.
17. HAUSORDNUNG
Die Hausordnung und deren Einhaltung sind ein fester Bestandteil des Fitness Abonnements. Sie ist in jedem Studio über Aushänge einsehbar.